Beweissicherung vor Errichtung einer Eisenbahnbrücke
Die bestehende Eisenbahnbrücke ist durch einen Neubau ersetzt worden. Vor Beginn der Arbeiten sollte daher eine Beweissicherung durchgeführt werden im Sinne eines Bewertungsmaßstabes für etwaige, später durch die Baumaßnahme verursachte Schäden an benachbarten Bestandsgebäuden.
Es wurden nachstehende Leistungen erbracht:
Begehung sämtlicher Gebäude und Außenflächen, die im Einflussbereich der Baustelle lagen